Kindersozialfonds | Reinheim

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Wir bieten schnelle unbürokratische Hilfe.

Finanzielle und materielle Hilfen müssen allerdings beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen in Reinheim wohnen.

Gefördert werden können:

1. Kinder von Familien, die Unterstützung nach SGB II oder XII (Sozialgesetzbuch), ALG II (Arbeitslosengeld) beziehen.

2. Kinder von Familien mit einem Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen (Armutsgrenze).

Förderantrag zum Ausdrucken und Ausfüllen
Förderantrag Nachweis Haushaltseinkommen (Nur erforderlich bei Anträgen nach Punkt 2.)
   
Förderantrag zum Ausfüllen am PC und dann ausdrucken
Förderantrag Nachweis Haushaltseinkommen (Nur erforderlich bei Anträgen nach Punkt 2.)
   
 
   
 
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Aufnahmeantrag
 
Die Satzung unseres Vereins kann hier heruntergeladen werden
Satzung